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Immobilienrecht

Gewerberaummietrecht

Gewerbemietverträge folgen anderen Regeln als Wohnraummietverträge. Besondere Risiken liegen bei Laufzeit, Schriftform und vorzeitiger Beendigung.

Von der Vertragsgestaltung bis zur Räumungsklage vertreten wir Vermieter und gewerbliche Mieter.

Sie planen einen Gewerbemietvertrag oder stecken in einer Streitigkeit? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Vertragsgestaltung

Ein Fehler bei der Schriftform kann einen langfristigen Vertrag vorzeitig kündbar machen.

Wir durchleuchten Schriftform, Laufzeit sowie Options- und Verlängerungsklauseln, bevor Sie unterschreiben.

FRIST — Schriftformrisiko: Fehlt die gesetzliche Schriftform (§ 550 BGB), gilt ein eigentlich langfristiger Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen – beide Seiten können dann vorzeitig ordentlich kündigen.

Mietanpassung

Staffel- und Indexmiete sowie Konkurrenzschutzklauseln bestimmen, wie sich Ihre Miete entwickelt.

Wir beraten Sie zu beiden Themen und bewerten bestehende Klauseln.

Beendigung

Ob vorzeitige Kündigung, Nachmieterregelung oder Räumung: Die Beendigung eines Gewerbemietverhältnisses ist oft konfliktträchtig.

Wir vertreten Sie in allen drei Konstellationen.

Instandhaltung & Instandsetzung

Viele Gewerbemietverträge wälzen die Instandhaltungslast pauschal auf den Mieter ab.

Nicht jede dieser Klauseln hält einer rechtlichen Prüfung stand. Wir klären, ob die Übertragung wirksam vereinbart wurde.

Mietminderung im Gewerberaum

Baulärm oder eingeschränkter Zugang können den Geschäftsbetrieb spürbar beeinträchtigen.

Das kann die Miete mindern. Wir ermitteln Ansprüche bei Bau- oder Standortmängeln.

Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

Außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Ereignisse können das Mietverhältnis erheblich erschweren.

In solchen Fällen kann ein Anspruch auf Vertragsanpassung bestehen. Wir untersuchen, ob dies auf Ihren Fall zutrifft.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Schriftform beim Gewerbemietvertrag nicht eingehalten wurde?

Ein Schriftformverstoß kann dazu führen, dass ein eigentlich langfristiger Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt und von beiden Seiten vorzeitig ordentlich gekündigt werden kann. Wir kontrollieren, ob Ihr Vertrag formwirksam ist.

Kann ich als gewerblicher Mieter die Miete mindern, wenn Baulärm oder eingeschränkter Zugang meinen Betrieb beeinträchtigen?

Ja, sofern die Beeinträchtigung die Nutzung der Mieträume spürbar einschränkt. Die Minderungshöhe hängt vom Ausmaß der Störung ab – wir bewerten das anhand Ihres Falls.

Was ist eine Konkurrenzschutzklausel und schützt sie mich wirklich vor einem Mitbewerber im selben Gebäude?

Eine Konkurrenzschutzklausel soll Sie davor schützen, dass der Vermieter im selben Gebäude oder Center einen unmittelbaren Wettbewerber ansiedelt. Ob und in welchem Umfang Schutz besteht, hängt von der konkreten Klausel ab. Wir nehmen die Klausel in Ihrem Vertrag genau unter die Lupe.

Kann ich einen Nachmieter stellen, um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen?

Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht grundsätzlich nicht – er muss vertraglich vereinbart oder im Einzelfall begründet werden. Wir klären, ob und wie Sie aus Ihrem Vertrag herauskommen.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie einen Gewerbemietvertrag unterschreiben oder kündigen.