Immobilienrecht
Kaufverträge
Ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen: Der Kaufvertrag entscheidet über Ihre Rechte und Risiken – oft Jahre bevor ein Streit entsteht.
Wir begleiten Sie in jeder Phase: bei der Prüfung vor der Unterschrift, beim Aufsetzen individueller Vertragsklauseln und bei der Anfechtung, wenn sich ein Vertrag im Nachhinein als fehlerhaft erweist.
Sie planen einen Immobilienkauf oder -verkauf? Lassen Sie Ihren Vertrag vorab von uns prüfen.
Überprüfung von Kaufverträgen
Ein Kaufvertragsentwurf enthält oft Klauseln, die einseitig zugunsten einer Partei formuliert sind – etwa bei Gewährleistungsausschluss, Fälligkeit oder Rücktrittsrechten.
Wir durchleuchten Ihren Vertragsentwurf vor der Beurkundung und weisen Sie gezielt auf ungünstige oder risikobehaftete Klauseln hin.
Aufsetzen von Verträgen
Ob Kaufvertrag, Vorvertrag oder Reservierungsvereinbarung: Eine passgenaue Formulierung schützt Sie vor späteren Streitigkeiten.
Wir entwerfen Ihren Vertrag individuell, stimmen ihn mit dem Notar ab und berücksichtigen Ihre Interessen bei Zahlung, Übergabe und Gewährleistung.
Anfechtung von Verträgen
Wurden Sie beim Vertragsschluss arglistig getäuscht oder unterlag der Vertrag einem rechtlich relevanten Irrtum, kann er nachträglich unwirksam werden.
Wir bewerten, ob eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) oder Irrtums (§ 119 BGB) infrage kommt, und begleiten Sie durch die Rückabwicklung.
FRIST — Anfechtungsfrist: Bei arglistiger Täuschung oder Drohung muss die Anfechtung innerhalb eines Jahres ab Entdeckung bzw. Ende der Zwangslage erklärt werden (§ 124 BGB). Bei einem Irrtum muss unverzüglich nach Kenntnis angefochten werden (§ 121 BGB).
Häufige Fragen
Sollte ich meinen Kaufvertrag vor der Unterschrift von einem Anwalt prüfen lassen?
Ja – der Notar prüft die Rechtswirksamkeit und Form des Vertrags, vertritt aber keine der beiden Seiten inhaltlich. Wir kontrollieren den Entwurf gezielt auf Klauseln, die Sie benachteiligen könnten.
Reicht es, wenn Sie den Vertrag für mich aufsetzen, oder muss ich trotzdem zum Notar?
Ein Grundstückskaufvertrag muss in jedem Fall notariell beurkundet werden (§ 311b BGB) – das gilt auch, wenn wir den Entwurf für Sie vorbereiten. Wir erarbeiten die inhaltlichen Klauseln, die Beurkundung selbst erfolgt beim Notar.
Kann ich einen Kaufvertrag anfechten, wenn der Verkäufer einen Mangel verschwiegen hat?
Ja, sofern der Verkäufer den Mangel kannte und ihn bewusst nicht offengelegt hat, obwohl er wusste oder damit rechnete, dass Sie den Vertrag sonst nicht oder nicht zu diesen Bedingungen geschlossen hätten. Wir bewerten die Beweislage in Ihrem Fall.
Wie lange habe ich Zeit, einen Vertrag anzufechten?
Bei arglistiger Täuschung haben Sie ein Jahr ab Entdeckung Zeit, bei einem Irrtum müssen Sie unverzüglich handeln. Warten Sie nicht ab – wir klären umgehend Ihre Erfolgsaussichten.
Sie planen einen Immobilienkauf, möchten einen Vertrag aufsetzen lassen oder vermuten, getäuscht worden zu sein? Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie in jeder Phase.
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