Immobilienrecht
Wohnraummietrecht
Ob Mieterhöhung, Schimmel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung: Im Wohnraummietrecht treffen die Interessen von Mieter und Vermieter oft hart aufeinander.
Wir kennen beide Seiten genau und prüfen Ihren Fall sorgfältig – damit Sie wissen, woran Sie sind.
Sie haben eine Frage zu Ihrem Mietverhältnis? Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir melden uns zeitnah zurück.
Mieterhöhung
Eine Mieterhöhung kommt oft überraschend. Sie ist aber nicht immer wirksam.
Für Mieter kontrollieren wir, ob Kappungsgrenze und ortsübliche Vergleichsmiete eingehalten wurden. Für Vermieter klären wir, ob eine Mieterhöhung rechtssicher durchgesetzt und formuliert werden kann.
FRIST — Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren in der Regel nur um 20 %, in angespannten Wohnungsmärkten um 15 % steigen.
Mietminderung
Schimmel, Baulärm, Heizungsausfall: Mängel an der Wohnung können die Miete mindern.
Ob die Miete gemindert werden kann und wie hoch die Minderungsquote im Einzelfall ausfällt, ist oft strittig. Wir bewerten das für Sie und dokumentieren den Mangel rechtssicher.
Nebenkosten & Kaution
Nach dem Auszug geht es meist um zwei Dinge: die korrekte Abrechnung und die Rückzahlung der Kaution.
Wir sichten Nebenkostenabrechnungen und Einwendungsfristen. Bei berechtigten Ansprüchen unterstützen wir Sie bei der Kautionsrückforderung.
FRIST — Einwendungsfrist Nebenkosten: Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Danach sind Einwendungen in der Regel ausgeschlossen.
Schönheitsreparaturen
Viele Klauseln zu Renovierungspflichten sind unwirksam – oft ohne, dass Mieter oder Vermieter das wissen.
Das wird besonders bei Auszug und Übergabeprotokoll teuer. Wir klären, ob die vereinbarten Schönheitsreparaturen wirksam sind und begleiten Sie kompetent bei der Übergabe Ihrer Wohnung.
Modernisierung (§ 559 BGB)
Eine Modernisierungsankündigung berechtigt nicht automatisch zu jeder gewünschten Mieterhöhung.
Wir kontrollieren Ankündigung und resultierende Mieterhöhung auf Wirksamkeit und Angemessenheit.
Untervermietung & Vorkaufsrecht
Wollen Sie untervermieten? Oder wird Ihre vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt?
Wir bewerten den Erlaubnisanspruch zur Untervermietung und beraten Sie zum Vorkaufsrecht bei Umwandlung (§ 577 BGB).
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, Einwendungen gegen eine Nebenkostenabrechnung zu erheben?
Die Einwendungsfrist beträgt zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit die Frist gewahrt bleibt.
Muss ich als Mieter Schönheitsreparaturen immer durchführen?
Nicht zwingend. Viele Klauseln sind nach der BGH-Rechtsprechung unwirksam, etwa bei starren Fristenplänen. Wir werfen einen Blick in Ihren Vertrag.
Sie stecken mitten in einem Mietstreit? Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Falls.
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