Immobilienrecht
Nachbarrecht
Lärm, überhängende Äste, ein zu dicht gebauter Carport: Streit zwischen Nachbarn beginnt oft im Kleinen – und endet nicht selten vor Gericht.
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich und sorgen für eine tragfähige, dauerhafte Lösung.
Ärger mit dem Nachbarn? Wir zeigen Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf.
Grenzabstand & Anpflanzungen
Bäume, Hecken und bauliche Anlagen müssen bestimmte Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten – geregelt in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder.
Wir klären, ob eine Anpflanzung oder ein Bauwerk des Nachbarn zulässig ist, und setzen Beseitigungs- oder Rückschnittsansprüche durch.
Immissionen: Lärm, Rauch und Gerüche
Nicht jede Beeinträchtigung durch den Nachbarn muss hingenommen werden – nur wesentliche Störungen sind untersagt (§ 906 BGB).
Wir bewerten, ob eine Immission das ortsübliche Maß überschreitet, und setzen Unterlassungs- oder Ausgleichsansprüche durch.
Hammerschlags- und Leiterrecht
Für Instandhaltungsarbeiten muss der Nachbar das Betreten seines Grundstücks unter Umständen dulden.
Wir ermitteln, ob und in welchem Umfang ein solches Betretungsrecht besteht und wie es rechtssicher ausgeübt wird.
Selbsthilferecht bei Überhang
Ragen Wurzeln oder Zweige des Nachbargrundstücks herüber, dürfen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen selbst entfernen (§ 910 BGB).
Wir klären, wann Selbsthilfe zulässig ist und wann Sie stattdessen einen Beseitigungsanspruch gerichtlich durchsetzen sollten.
Häufige Fragen
Darf ich überhängende Äste des Nachbarbaums einfach abschneiden?
Grundsätzlich ja, nach vorheriger, erfolglos verstrichener Fristsetzung gegenüber dem Nachbarn – dieses Selbsthilferecht ist in § 910 BGB geregelt. In manchen Bundesländern gelten jedoch abweichende Fristen und Einschränkungen, etwa zum Schutz während der Vogelbrutzeit.
Ab wann ist Lärm vom Nachbargrundstück rechtlich relevant?
Maßgeblich ist, ob die Störung das ortsübliche Maß wesentlich überschreitet. Ruhezeiten, Häufigkeit und Art der Lärmquelle spielen eine Rolle. Wir bewerten Ihren konkreten Fall.
Muss ich dem Nachbarn mein Grundstück für Reparaturarbeiten zugänglich machen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja – etwa wenn Instandhaltungsarbeiten am eigenen Gebäude anders nicht möglich sind. Wir bewerten, ob dieses Betretungsrecht in Ihrem Fall greift und wie es fair ausgestaltet wird.
Lassen Sie den Nachbarschaftsstreit rechtssicher und möglichst einvernehmlich klären.
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