Immobilienrecht
Grundstücksrecht
Wo Grundstücke aneinandergrenzen, entstehen leicht Konflikte – über den Grenzverlauf, ein Wege- oder Leitungsrecht oder einen Überbau.
Wir klären Rechtslage und Beweisfragen und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Nachbarn oder Dritten durch.
Sie haben Streit ums Grundstück? Lassen Sie Ihre Rechtsposition von uns prüfen.
Grenzstreitigkeit
Unklarheiten über den genauen Grenzverlauf führen häufig zu jahrelangem Streit zwischen Nachbarn.
Wir werten Grundbuch, Kataster und Grenzeinrichtungen aus und setzen Ihren Anspruch auf Grenzfeststellung notfalls gerichtlich durch.
Grunddienstbarkeiten
Wege- oder Leitungsrechte werden häufig als Grunddienstbarkeit im Grundbuch abgesichert.
Wir klären Inhalt und Reichweite bestehender Dienstbarkeiten, setzen sie durch oder verteidigen Sie gegen eine unberechtigte Inanspruchnahme.
Vorkaufsrecht
Ob gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde, Mieter-Vorkaufsrecht bei Umwandlung oder vertraglich vereinbartes Vorkaufsrecht: Die Ausübungsfristen sind kurz und werden leicht übersehen.
Wir ermitteln, ob ein Vorkaufsrecht besteht und wie es fristgerecht ausgeübt oder abgewehrt werden kann.
FRIST — Ausübungsfrist Vorkaufsrecht: Das Vorkaufsrecht muss in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags ausgeübt werden – die genaue Frist hängt von der Art des Vorkaufsrechts ab.
Überbau
Ragt ein Gebäude über die Grundstücksgrenze, muss der Nachbar dies unter bestimmten Voraussetzungen dulden (§ 912 BGB) – gegen eine Überbaurente.
Wir bewerten, ob eine Duldungspflicht besteht oder ob Sie Beseitigung verlangen können, und berechnen eine angemessene Überbaurente.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn der Nachbar den Grenzverlauf bestreitet?
Zunächst hilft ein Blick ins Grundbuch und Kataster sowie in vorhandene Vermessungsunterlagen. Lässt sich der Streit nicht einvernehmlich klären, kann eine Grenzfeststellungsklage Klarheit schaffen. Wir schätzen die Beweislage und Ihre Erfolgsaussichten für Sie ein.
Muss ich einen Überbau des Nachbarn immer dulden?
Nur wenn der Überbau nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte und Sie nicht rechtzeitig widersprochen haben. Dann steht Ihnen im Gegenzug eine Überbaurente zu. Bei vorsätzlichem Überbau kann ein Beseitigungsanspruch bestehen.
Wie lange habe ich Zeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben?
Die Frist beträgt meist zwei Monate ab Mitteilung des Kaufvertrags, kann je nach Art des Vorkaufsrechts aber abweichen. Handeln Sie zeitnah, da die Frist ausschlussbewehrt ist.
Klären Sie Ihre Rechte am Grundstück frühzeitig – bevor der Streit eskaliert.
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